Lohnfortzahlung Krankheit (Beta)
Daten
Bruttolohn letzten Monat
(Ändern)
Arbeitstage letzten Monat
(Ändern)
Bruttolohn vor 2 Monaten
(Ändern)
Arbeitstage vor 2 Monaten
(Ändern)
Bruttolohn vor 3 Monaten
(Ändern)
Arbeitstage vor 3 Monaten
(Ändern)
Berechnen
Erläuterung
Die Grundlage der Lohnfortzahlung bildet das
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).
Davon abweichend können Tarifverträge den Arbeitnehmer besserstellen. Laut §4 der EntgFG steht dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall
eine Fortzahlung seines Entgeltes in Höhe seiner durchschnittlichen Arbeitszeit zu. Das beinhaltet Zulagen und Stundenzuschläge.
Dieser Rechner berechnet anhand der letzten drei Bruttogehälter und der Arbeitstage pro Monat einen Tagessatz. Dieser Tagessatz steht dem
Arbeitnehmer pro ausgefallenem Arbeitstag durch Krankheit zu. Um die ausgefallenen Arbeitstage zu errechnen werden die Arbeits- und
Kalendertage zueinander ins Verhältnis gesetzt. Dieses Verhältnis wird auf die Krankheitstage angewendet. Die ausgefallenen Arbeitstage werden
dann mit dem Tagessatz multipliziert und ergeben die Lohnfortzahlung.
Beispielsweise wird für eine Teilzeitkraft die zwei Tage die Woche arbeitet, ein Verhältnis von 2 zu 7 also 0.29 errechnet. Bei einer
14 tägigen Krankheit des Arbeitnehmers wird so eine Lohnfortzahlung für 4 Tage fällig.
Bei einer Vollzeitkraft mit regelmäßiger 6 Tage Woche beträgt das Verhältnis 6 zu 7 also 0.86. Bei einer 14 tägigen Krankheit beträgt die
Lohnfortzahlung damit 12 Tage.